KOSTEN

Eine anwaltliche Interessenvertretung kostet Geld, jedoch keine Unsummen.

 

Der Vergütungsrahmen eines Anwaltes für eine außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Festgebühren und Gebührenrahmen vor. Daneben gibt es die Möglichkeit, auch Honorarvereinbarungen zu schließen.

 

Falls Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese staatlichen Hilfen ermöglichen es, dass auch Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen ihre Rechte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ihrer Wahl wahrnehmen können. Ob Ihnen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (in familienrechtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe genannt) bewilligt wird, entscheidet das Gericht. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, nicht mutwillig ist und eine Bedürftigkeit vorliegt. Prozesskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlung gewährt werden. Meine Mitarbeiter helfen Ihnen bei Bedarf bei der Ausfüllung der Formulare.

 

Außerdem übernehmen auch Rechtschutzversicherungen Rechtsanwaltskosten, falls Sie das entsprechende Rechtsgebiet abgesichert haben. Die Anfrage an Ihre Rechtschutzversicherung kann ich für Sie übernehmen.

 

 

KONTAKT

Rechtsanwältin Grit Wetzig, Bahnhofstraße 7F, 04758 Oschatz

Tel: 03435/932993, Fax: 03435/932994

E-Mail: anwalt@kanzlei-wetzig.de

 

Kontaktieren Sie uns

Submitting Form...

The server encountered an error.

Form received.